Krankenkassen

Alle deutschen Krankenkassen zahlen für ihre neuen Hörsysteme etwas dazu.

– Gesetzliche Krankenkassen

– Private Krankenkassen

Diese Zahlungen (in der Regel Festbeträge) stehen Ihnen mindestens alle 6 Jahre für neue Hörsysteme wieder zu.

Fuhlendorf. Optik und Akustik. Was übernimmt die Krankenkasse?

Gesetzliche Krankenkassen

Alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland zahlen noch einen Festbetrag zu ihren neuen Hörsystemen dazu.

Die Höhe dieses Festbetrages kann jedoch – je nach Krankenkasse – unterschiedlich hoch ausfallen.

Selbstverständlich können Sie bei uns auch sogenannte „Nulltarif-Geräte“ bekommen. Das sind Hörsysteme, die zu den Festbeträgen der Krankenkassen geliefert werden. Sie zahlen dann lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Hörsystem. Selbst diese Geräte bieten schon eine digitale Signalverarbeitung mit Störlärmfilterung, Rückkopplungskontrolle und Richtmikrofontechnik.

Fragen Sie uns einfach, dann können wir Ihnen genauere Angaben zu den Leistungen Ihrer Krankenkasse machen.

Um die ganzen Formalitäten, Anträge und Genehmigungen brauchen Sie sich dann nicht mehr zu kümmern. Das machen wir dann schon, wir von Fuhlendorf…alles klar!

Private Krankenkassen

In der Regel bezahlen private Krankenkassen etwas mehr zu ihren neuen Hörsystemen dazu als die gesetzlichen Krankenkassen.

Da diese Beträge aber auch bei einzelnen Privatkassen – je nach Vertrag – unterschiedlich hoch ausfallen können, bitten wir Sie, sich bei ihrem zuständigen Sachbearbeiter darüber zu erkundigen.

Vergessen Sie bitte auch nicht Ihre Beihilfe, die eventuell noch etwas dazubezahlt.

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Kontakt:


Fuhlendorf Optik und Akustik GmbH
Feldschmiede 7
25524 Itzehoe
Deutschland

Tel. Optik: +49 4821-62005
Tel. Akustik: +49 4821-62006
Fax: +49 4821-2767
E-Mail: frithjof@fuhlendorf.info