Gesetzliche Krankenkassen
Alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland zahlen noch einen Festbetrag zu ihren neuen Hörsystemen dazu.
Die Höhe dieses Festbetrages kann jedoch – je nach Krankenkasse – unterschiedlich hoch ausfallen.
Selbstverständlich können Sie bei uns auch sogenannte „Nulltarif-Geräte“ bekommen. Das sind Hörsysteme, die zu den Festbeträgen der Krankenkassen geliefert werden. Sie zahlen dann lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Hörsystem. Selbst diese Geräte bieten schon eine digitale Signalverarbeitung mit Störlärmfilterung, Rückkopplungskontrolle und Richtmikrofontechnik.
Fragen Sie uns einfach, dann können wir Ihnen genauere Angaben zu den Leistungen Ihrer Krankenkasse machen.
Um die ganzen Formalitäten, Anträge und Genehmigungen brauchen Sie sich dann nicht mehr zu kümmern. Das machen wir dann schon, wir von Fuhlendorf…alles klar!